Unsere Geschichte
Die Pensionskasse für Angestellte der römisch-katholischen Kirche im Kanton Zürich ist eine Stiftung gemäss Art. 80 ff. ZGB. Sie wurde am 19. Oktober 1966 durch Beschluss der damaligen Zentralkommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (heute Synodalrat) gegründet. Ihr Auftrag ist bis heute klar: die berufliche Vorsorge der Angestellten der Kirchgemeinden sowie deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sicherzustellen.
Ein offenes Vorsorgewerk
Von Anfang an war die Pensionskasse nicht nur für Kirchgemeinden vorgesehen. Auch kirchliche und gemeinnützige Institutionen konnten sich anschliessen. Diese Offenheit hat sich bewährt und ist bis heute ein prägendes Element. Angeschlossene Institutionen sind im Stiftungsrat vertreten und tragen aktiv zur Weiterentwicklung des Vorsorgewerks bei.
Parallel zur Gründung der Pensionskasse für Angestellte wurde 1966 eine separate Pensionskasse für Geistliche errichtet. Diese war auf die im Kanton Zürich tätigen Priester beschränkt und stellte deren Alters- und Invalidenvorsorge sicher.
Professionalisierung und Strukturwandel
Zur Absicherung der Leistungen wurden früh Kollektiv-Versicherungsverträge mit der damaligen Rentenanstalt (heute Swiss Life) sowie den Winterthur-Versicherungen (heute AXA) abgeschlossen. Die Geschäftsführung lag bis 1998 beim Synodalrat. Mit der Pensionierung des langjährigen Geschäftsführers wurde die Geschäftsführung konsequent professionalisiert und extern vergeben. Heute wird sie durch die Allvisa Services AG in Zürich wahrgenommen.
Über viele Jahre waren die Vorsorgewerke im Leistungsprimat organisiert. Ziel war eine Altersrente von bis zu 60 % des letzten Lohnes. Mit dem deutlichen Lohnwachstum wurde dieses System jedoch zunehmend finanziell belastend. Die Pensionskasse für Angestellte wechselte daher 1997 ins Beitragsprimat. Für die Geistlichen erfolgte dieser Schritt per 1. Januar 2005 nach deren Überführung in das Besoldungssystem der Anstellungsordnung (BEREKA). In beiden Fällen wurden faire und sozial abgestützte Übergangslösungen umgesetzt.
Fusion und strategische Neuausrichtung
Ebenfalls per 1. Januar 2005 wurde die Pensionskasse für Geistliche in die Pensionskasse für Angestellte integriert. Die demografische Entwicklung mit einem wachsenden Rentnerbestand machte diesen Schritt notwendig und stärkte die langfristige Stabilität des Gesamtwerks.
Über Jahrzehnte arbeitete die Stiftung im Vollversicherungsmodell. Dieses bot hohe Sicherheit, ging jedoch mit hohen Kosten und einer tiefen Verzinsung einher. Nach der Kündigung eines Vollversicherungsvertrags entschied der Stiftungsrat, auch den verbleibenden Vertrag zu beenden und per 1. Januar 2021 in die Teilautonomie zu wechseln. Die Vermögensverwaltung wurde nach einem strukturierten Auswahlverfahren der Zürcher Kantonalbank übertragen.
Verantwortung, Stabilität und Weitblick
Die Teilautonomie eröffnet der Pensionskasse neue Chancen: tiefere Kosten, marktgerechte Renditen und bessere langfristige Perspektiven für die Versicherten. Gleichzeitig übernimmt die Stiftung mehr Verantwortung und trägt höhere Anlagerisiken. Der Stiftungsrat begegnet diesen mit einer klaren Governance, einer sorgfältig definierten Anlagestrategie und einer bewusst vorsichtigen Verzinsungspolitik. Die Verzinsung erfolgt innerhalb des finanziell tragbaren Spielraums, mit dem Ziel, die Wertschwankungsreserven vollständig aufzubauen. So bleibt die Pensionskasse auch in schwierigeren Börsenjahren handlungsfähig und sichert Kontinuität und Stabilität für kommende Generationen.
Der Stiftungsrat