Neue Grenzbeträge ab 1. Januar 2027
23.10.2026
Auf den 1. Januar 2027 erhöht der Bundesrat die AHV-Renten. Die maximale AHV-Altersrente steigt auf CHF 30'720. Damit ändern sich auch die massgebenden Beträge unseres Vorsorgeplans.
Der Koordinationsabzug beträgt neu höchstens CHF 26'880 (bisher 26'460). Bei unserer Pensionskasse wird er dem Beschäftigungsgrad angepasst. Bei einem Pensum von 50 Prozent beträgt er beispielsweise CHF 13'440. So bleibt auch bei Teilzeitarbeit ein angemessener Teil des Lohnes versichert.
In die Pensionskasse aufgenommen wird, wer einen Jahreslohn von mindestens CHF 20'160 erzielt. Diese Grenze liegt unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle von CHF 23'040. Der minimale versicherte Lohn steigt auf CHF 3'840.
Zudem steigt der maximale Steuerabzug für die Säule 3a für Versicherte mit Pensionskasse auf CHF 7'373.
Die neuen Werte sind auf Ihrem Vorsorgeausweis 2027 ersichtlich. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Neue Ansprechperson
18.05.2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Bitte beachten Sie, dass Ihre Ansprechperson auf der Geschäftsstelle geändert hat. Ab sofort bin ich, Ursula Gehring, für ihre Anliegen zuständig. Die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer bleiben unverändert. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Herzliche Grüsse
Ursula Gehring
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